Sie können jetzt einen direkten Serviceportal-Eintrag erstellen, um einen Einspruch gegen eine Stornogebühr einzulegen.


Anfragen per E-Mail oder Telefonat werden nicht mehr direkt bearbeitet. 


Sie finden die Funktion immer in Ihrem Profil unter dem Symbol mit den schüttelnden Händen.

Von dort aus können Sie auf "Problem melden" klicken und dort den Widerspruch gegen eine Stornogebühr auswählen. 



Dort sehen Sie alle Stornogebühren, die Ihnen in den letzten 2 Wochen berechnet wurden.



Wählen Sie den Fall aus, gegen den Sie Einspruch erheben möchten.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur einmal Einspruch gegen eine Löschungsgebühr einlegen können.


Für jeden Eintrag ist es wichtig, dass Sie aussagekräftige Nachweise hochladen und eine angemessene schriftliche Rückmeldung geben. 


Aus den hochgeladenen Dokumenten muss hervorgehen, dass Sie versucht haben, den Kunden zu erreichen, dass Sie rechtzeitig vor Ort waren und/oder dass Sie z. B. an der richtigen Adresse waren. 


Gültige Nachweise können z. B. sein: Screenshot des Anrufprotokolls/Chat-Nachrichten, Foto des Klingelschilds oder der Hausnummer und Straße.


Ohne einen solchen Nachweis kann unser Team Ihren Widerspruch nicht bearbeiten.


Abschließend erhalten Sie eine Bestätigung mit Ihrer aktuellen Fall-ID. 



Sollten die erforderlichen Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, wird sich unser Team erneut direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. 


Eine Rückmeldung zu jedem gemeldeten Fall erhalten Sie immer zeitnah per E-Mail. 


Bitte geben Sie unseren Kolleginnen und Kollegen bis dahin Zeit, den Fall eingehend zu prüfen.